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Freitag, 9. September 2016

Unter Strom

Da ist sie nun. Die Jahresverbrauchsabrechnung. Und die Nachzahlung ist höher, als gedacht. Daher erst einmal wehklagend durch die Wohnung laufen und den Stromverbrauch folgender Luxusgeräte verfluchen. Da wären:

- PS4, PS3, Xbox 360, Xbox One, der Gamer-PC und die Wii U

Alles natürlich 24/7 am Laufen bzw. im Bereitschaftsmodus.

Wenn die Jahresverbrauchsabrechnung eintrifft müssen meiner Erfahrung nach Leute, die nur den vom Stromanbieter festgelegten monatlichen Abschlag zahlen, fast immer mit einer Nachzahlung rechnen. Ich zahl immer 2 EUR mehr und habe auch mal vor zwei Jahren einmalig 150 EUR überwiesen. Daher befinde ich mich immer noch im Guthabenbereich, aber auch dieses schrumpft jedes Jahr. Der Energiewende sei Dank.

Aber was ist denn nun mit den Leuten, die da plötzlich um die 200,00 EUR und mehr nachzahlen sollen? Wie immer gilt die goldene Regel, nichts tun ist nicht gut. Während eine Ratenzahlung bei laufenden Abschlägen nicht möglich ist, sieht das bei den Jahresverbrauchsabrechnungen ganz anders aus. Also sollte da die Nachzahlung zu hoch sein um sie finanziell zu stemmen, Anfrage an den Lieferanten stellen und eine Ratenzahlung vereinbaren.

Die Bezieher von ALG 2 haben es da noch ein wenig besser. Auf Antrag läuft die Finanzierung über das Jobcenter. Das bedeutet das Jobcenter zahlt die Nachzahlung komplett in einem Rutsch und verrechnet diese dann mit den monatlichen Regelsätzen. Der Vorteil liegt darin, dass die Stromanbieter bei Ratenzahlung immer eine Gebühr (die schwankt, unsere städtische Werke nehmen 11,00 EUR) für den Ratenzahlungsvertrag nehmen. Wird hier nicht fällig, da das Jobcenter ja direkt alles begleicht.

So und nun erst einmal Kerzen kaufen um das Guthaben zu erhalten.


Montag, 14. März 2016

Der Pleitegeier



Es kann im Leben immer mal vorkommen, dass man in die Schulden rutscht. Grade jetzt, wo die Banken sich bei der EZB (Europäische Zentralbank) für 0,0% Zinsen Geld leihen können, wird es nicht mehr lange dauern bis der Briefkasten mit Werbung für Privatkredite zugemüllt wird. Und man kommt so leicht in Versuchung, sich Kohle zu borgen, wenn der Zinssatz von der Bank „nur“ 6,9% beträgt (laut Wurfsendung vom letzten Samstag). Dass die Bank selbst sich das Geld (zu der Zeit) für 0,5% bei der EZB geliehen hat und somit 6,4% daran verdient (+Bearbeitungsgebühr, Versicherung usw.), darauf wollen wir heute mal nicht näher eingehen.

Jedenfalls kommen sehr viele Menschen in Versuchung sich Geld zu leihen um sich mal die Konsumwünsche, Produktträume oder Sonstiges zu erfüllen. Aber was, wenn die monatliche Tilgung aussetzt, der Kredit deswegen aufgekündigt wird und dann plötzlich der Gesamtbetrag auf einmal fällig ist.

Der Beitrag soll jetzt nicht eine Anleitung zum Schuldenmachen sein, sondern eher grob ein paar Empfehlungen geben, wenn da plötzlich hohe Schulden ins Haus kommen und man nur ein kleines Budget zur Verfügung hat.

Das wichtigste, was man auf jeden Fall weiterhin bezahlen sollte(!), sind Miete und Strom. Dach über den Kopf und Licht in der Bude sind (neben Nahrung) das, was sichergestellt sein muss. Natürlich wird der Strom nicht sofort abgestellt und die Wohnung auch nicht sofort gekündigt, wenn man mal einen Monat hinterherhinkt. ABER! Ja ich verwende mit Absicht Capslock. ABER wenn man in dem einen Monat nicht bezahlt, steht im Monat darauf eine doppelte Belastung an. Daher würde ich -was Wohnungsmiete und Strom betrifft- in den Bereichen nicht pokern, sondern sicherstellen, dass dies immer bezahlt wird.

Je nachdem wie hoch die Schulden sind, sollte man sich überlegen, sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Das ist problemlos möglich und dauert, je nach Bank, bis zu 4 Tage. Solange keine Pfändung durch die Gläubiger erfolgt, bleibt das Konto ein ganz normales Girokonto. Erst mit Pfändung greift der Pfändungsschutz (gilt der Pfändungsfreibetrag). Zum Pfändungskonto selbst schreibe ich gerne mal einen Extra-Beitrag sofern Interesse besteht.

Kommen wir nun zu den Gläubigern. Wenn man auf die Mahnschreiben oder Drohungen „Sie kommen auf die schwarze Liste“ nicht reagiert, wird es schlimmer und teurer. In jedem Fall sollte man den Gläubiger darüber informieren, dass man aktuell Zahlungsschwierigkeiten hat und -je nach Finanzlage- entweder um Stundung (Zahlungsaufschub) bitten oder anfragen, ob eine Ratenzahlung möglich ist. Was man auch anfragen kann ist, ob man aus laufenden Verträgen ohne Frist entlassen wird (also sofort kündigen könnte). Das liegt aber im reinen Ermessen des Gläubigers, ob er sich darauf einlässt.

Sollten Inkassoschreiben eintrudeln, nie die Anlage unterschreiben/ zurücksenden und auch keine finanziellen Daten herausgeben. Die Anlagen zum Schreiben sind oft vorformulierte Schuldanerkenntnisse aus denen man sofort vollstrecken kann. Auch ist man nicht verpflichtet, Angaben zu seinem Vermögen zu machen. Erst wenn der Gerichtsvollzieher an die Tür klopft, muss man ein Vermögensverzeichnis abgeben.

Was man machen kann, ist das Inkasso darüber zu informieren, dass man z.B. Sozialhilfe oder Hartz 4 bezieht und dann einen Auszug vom Bescheid als Kopie mitsenden. Auszug deswegen, weil im kompletten Bescheid ja die Kontodaten vermerkt sind und man dann wieder Informationen an das Inkasso gibt, die man nicht herausrücken muss. 

Ihr habt hiermit nun einen ganz groben Rahmen, was man unternehmen kann, wenn der Pleitegeier über einen kreist. Wenn es euch gefallen hat, lasst gerne Bargeld da, denn diesen Monats wird’s echt knapp. :<