Wer ohne Obdach ist, der stellt eine Gefahr im Sinne des Sicherheits-
und Ordnungsgesetzes dar. Die Gefahr besteht darin, dass er draußen zu Grunde
gehen kann. Ich darf mal kurz zitieren.
„… Erheblich ist eine Gefahr… wenn eine Gefahr für ein
bedeutsames Rechtsgut besteht. Durch Obdachlosigkeit ist, insbesondere
angesichts des bevorstehenden Winters, Leib und Leben … mithin ein bedeutsames
Rechtsgut gefährdet. …“
Daher gibt es in den Städten Unterkünfte. Manche sagen dazu
Notunterkünfte. Manche nennen sie Wohnungslosenunterkünfte. Manche
differenzieren dann noch bei den Obdachlosen. Handelt es sich um Personen die
nur auf der Durchreise sind (im Sprachgebrauch Landstreicher genannt). Oder
aber sind es einheimische Obdachlose, deren letzte Meldeadresse im Städtchen war,
bevor sie -aus welchem Grund auch immer- die Wohnung/ das Obdach verloren
haben.
Ich kenne Einrichtungen, wo lediglich in einem großen Raum
Liegen aufgestellt sind. Eintritt ist ab 18 Uhr und rausgeworfen wird man
zwischen 6 – 7 Uhr am nächsten Tag. Nicht schön. Manche haben auch
Blechcontainer am Stadtrand aufgestellt, damit die Bewohner vom Städtchen mit
der Situation Obdachlosigkeit gar nicht erst konfrontiert werden.
Unsere städtische Wohnungslosenunterkunft ähnelt hingegen
eher einem Wohnheim. Aufenthalt ist 24/7. Es gibt zwar keine Einbettzimmer (das
klar), aber in der Woche wird immer zum Mittag frisch gekocht. Die
Sanitäranlagen sind top. Eine Reinigungskraft wischt 1mal am Tag durch die
Zimmer und am Wochenende sowie in der Woche am Abend/ Nacht sorgt ein
Sicherheitsdienst dafür, dass alles ruhig bleibt.
Manche Bewohner sind schon seit Jahren dort untergebracht,
andere sind nur kurzweilig da, weil sie bald eine neue Wohnung bekommen. Ich
bin dort ab und an zu Besuch. Aber sobald die neue Wohnung gefunden wurde oder die
Entzugstherapie beginnt, war es das vorerst. Bis zum nächsten Auftrag.
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