Dienstag, 27. September 2016

Kopf übern Dach … Oder halt umgekehrt



Wer ohne Obdach ist, der stellt eine Gefahr im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes dar. Die Gefahr besteht darin, dass er draußen zu Grunde gehen kann. Ich darf mal kurz zitieren.

„… Erheblich ist eine Gefahr… wenn eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut besteht. Durch Obdachlosigkeit ist, insbesondere angesichts des bevorstehenden Winters, Leib und Leben … mithin ein bedeutsames Rechtsgut gefährdet. …“

Daher gibt es in den Städten Unterkünfte. Manche sagen dazu Notunterkünfte. Manche nennen sie Wohnungslosenunterkünfte. Manche differenzieren dann noch bei den Obdachlosen. Handelt es sich um Personen die nur auf der Durchreise sind (im Sprachgebrauch Landstreicher genannt). Oder aber sind es einheimische Obdachlose, deren letzte Meldeadresse im Städtchen war, bevor sie -aus welchem Grund auch immer- die Wohnung/ das Obdach verloren haben.

Ich kenne Einrichtungen, wo lediglich in einem großen Raum Liegen aufgestellt sind. Eintritt ist ab 18 Uhr und rausgeworfen wird man zwischen 6 – 7 Uhr am nächsten Tag. Nicht schön. Manche haben auch Blechcontainer am Stadtrand aufgestellt, damit die Bewohner vom Städtchen mit der Situation Obdachlosigkeit gar nicht erst konfrontiert werden.

Unsere städtische Wohnungslosenunterkunft ähnelt hingegen eher einem Wohnheim. Aufenthalt ist 24/7. Es gibt zwar keine Einbettzimmer (das klar), aber in der Woche wird immer zum Mittag frisch gekocht. Die Sanitäranlagen sind top. Eine Reinigungskraft wischt 1mal am Tag durch die Zimmer und am Wochenende sowie in der Woche am Abend/ Nacht sorgt ein Sicherheitsdienst dafür, dass alles ruhig bleibt.

Manche Bewohner sind schon seit Jahren dort untergebracht, andere sind nur kurzweilig da, weil sie bald eine neue Wohnung bekommen. Ich bin dort ab und an zu Besuch. Aber sobald die neue Wohnung gefunden wurde oder die Entzugstherapie beginnt, war es das vorerst. Bis zum nächsten Auftrag.


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